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In den meisten Mietverträgen wird die Zahlung einer Kaution vereinbart 

Umzugskarton Bild:congerdesign Pixabay.com Am häufigsten ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die sogenannte Barkaution. Hier überweist der Mieter an den Vermieter den vereinbarten Kautionsbetrag. Es gibt noch andere Kautionsformen, die zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter verpfändet wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt. Statt dem Vermieter direkt die Kaution zu überweisen oder auf einem Sparbuch zu hinterlegen, bürgt eine Bank oder Versicherung für den Betrag. Dafür zahlt der Mieter eine Gebühr. Diese Beträge, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch sind, fallen jährlich an und werden auch nicht zurückgezahlt. Bestehen beim Auszug Ansprüche an den Vermieter, wird ihm das Geld ausgezahlt und zwar nur bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Der Zugang zu diesen Bürgschaften ist einfach. Die meisten Angebote gibt es im Netz, wo jeder unkompliziert einen Vertrag abschließen kann.
Für Mieter mag es auf den ersten Blick verlockend sein, sich das Geld für die Kaution zu sparen. Wird aber ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt, summieren sich die jährlichen Gebühren, so dass es sich kaum lohnt, solch ein Modell zu wählen. Je höher die Kautionssumme, desto höher sind Zinsen und Gebühren. Nicht alle Vermieter akzeptieren eine Mietkautionsversicherung. Bei Vermietern ist sie nicht sehr beliebt, weil sie schwer verwertbar ist. Während sie auf eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparbuch unkompliziert zurückgreifen können, wenn Ansprüche vorliegen, müssen Vermieter das Geld im Falle einer Bürgschaft erst vom Geldinstitut oder der Versicherung anfordern. Meist müssen Vermieter einen großen bürokratischen Aufwand im Kauf nehmen, um an ihr Geld zu kommen. Bei manchen Anbietern ist sogar ein Gerichtsurteil notwendig, damit sie einspringen.
Auch für Mieter ist es nicht einfach, den Vertrag beim Auzug zu beenden. Sie brauchen dafür eine Freigabe des Vermieters. Mietkautionsbürgschaften sind in der Abwicklung für beide Partner kompliziert. Die Anbieter wenden sich mit ihren Produkten gern an Kunden, die wenig Geld zur Verfügung haben, etwa Studenten, Berufseinsteiger oder Geringverdiener. Doch gerade für diese Zielgruppe ist Vorsicht angebracht. Sie haben es ohnehin schon schwer, eine passende und preisgünstige Wohnung zu finden. Wenn sie dann dem Vermieter auch noch eine Mietkautionsbürgschaft anbieten, signalisieren sie ihm, dass sie größere Geldprobleme haben. Gerade in Ballungsräumen, wo Vermieter sich ihre Mieter aussuchen können, wird man es mit einer Mietkautionsbürgschaft schwer haben. Wenn jemand schon zu Anfang des Mietverhältnisses sagen muss, dass er kein Geld hat, werden sich die Vermieter ihren Teil denken und andere Interessenten bevorzugen.“
Besser ist es, möglichst die etablierten Wege zum Hinterlegen der Kaution zu nutzen. Die meisten Vermieter bevorzugen Barkautionen oder ein verpfändetes Mietkautionskonto. Sparbücher nutzt kaum noch jemand.

Wichtig:

Laut Gesetz ist man als Mieter nicht verpflichtet, die Kaution auf einen Schlag zu hinterlegen. Das machen zwar die meisten. Aber Mieter können die Summe auch über die ersten drei Monate des Mietvertrages verteilt einzahlen. Das kann bei finanziellen Engpässen schon helfen. Für solvente Mieter, die ihr Geld bei einem Umzug anderweitig investieren wollen, gibt es ohnehin günstigere Wege, die Kaution zu hinterlegen als eine Mietkautionsbürgschaft. Entweder zahlen die Mieter die Summe direkt von ihrem Konto, oder sie gehen zu ihrer Hausbank, die ihnen zu günstigeren Konditionen eine Bürgschaft oder einen Kredit anbietet. 



Text:dpa

   

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