Haus - und Wohnwelt
Die Kellerdecke nachträglich zu dämmen, lohnt sich in den meisten Fällen.
Wer eine Kellerdecke nachträglich dämmt, kann je nach Gebäude so zwischen fünf und sieben Prozent Energie einsparen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dafür reichen in der Regel Dämmplatten mit einer Dicke von 10 bis 12 Zentimetern. Meist wird die Kellerdecke von unten gedämmt. Leichte Materialien wie etwa Hartschaumdämmungen aus Polystyrol oder Mineralfaserdämmplatten lassen sich ankleben, schwerere Materialien wie Holzfaserdämmplatten werden angedübelt.
Die Kosten für eine Dämmung der Kellerdecke sind überschaubar. Einfache Dämmplatten sind schon ab 15 Euro pro Quadratmeter erhältlich. Teurer wird es, wenn Handwerker Hand anlegen. Dann muss man als Hausbesitzer mit etwa 35 bis 50 Euro pro Quadratmeter kalkulieren. Dafür kann man als Hausbesitzer eine Förderung für die Kellerdeckendämmung ( Programm 430 ) von der KFW erhalten, die die Kosten reduziert. Wer für die Dämmung der Kellerdecke eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss statt des in der Energieeinsparverordnung geforderten U-Wertes von 0,30 W/m²K sogar einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen. Gefördert werden zehn Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Kellerdeckendämmung eingereicht werden, außerdem ist die Einbindung eines Experten aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes Pflicht. Bei Eigenleistung sind nur die Materiealkosten förderfähig. Dazu muss der in Anspruch genommene Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherren bestätigen.