Einiges hat sich in diesem Jahr verändert, wurde vereinfacht, neue Fördertöpfe wurden bereitgestellt, alte sind entfallen. Die wichtigsten Änderungen im Regelungsdschungel sind nun hier zusammengefasst.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG
Die energetische Gebäudeförderung wurde durch die Bundesregierung umstrukturiert und die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gebracht. Ziel ist es die vielen früheren Förderprogramme abzulösen. Die BEG besteht dann nur noch aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante (BAFA) oder einer Kreditvariante (KfW) angeboten werden.
Den Startschuss bildet seit dem 1. Januar 2021 die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden zunächst Maßnahmen in Bestandsgebäuden.
Sie planen die Optimierung Ihrer Heizung?
Perfektes Timing. So beträgt der Fördersatz 20% für den hydraulischen Abgleich, eine neue Heizungspumpe, einen neuen Wärmespeicher oder den Einbau einer Fußbodenheizung.
Mit dem ISFP - Bonus noch mehr sparen
Neu bei der BEG ist der iSFP-Bonus von 5%. Der wird gewährt, sobald eine Maßnahme aus seinem Sanierungsfahrplan umgesetzt wurde. So erhöht sich der für die Maßnahme vorgesehene Fördersatz um weitere 5% iSFP-Bonus zusätzlich, sprich: Für den Tausch einer Ölheizung bekommt man mit dem iSFP-Bonus dann bis zu 50% statt 45% Zuschuss! Für Dämmmaßnahmen, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erhalten Sie 20% Zuschuss plus 5% iSFP-Bonus und damit satte 25% Fördermittel.
Voraussetzung für den Bonus
Man hat eine geförderte Gebäudeenergieberatung inklusive individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Anspruch genommen oder hat bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan in der Tasche.
Weg mit der alten Heizung - Austauschpflicht für Anlagen
Es sollte einem genau bekannt sein, wie alt sein Heizkessel ist. Sie wissen es nicht ? Dann aber ab in den Heizungskeller und nachschauen ob man weiter ruhig schlafen kann oder ein Austausch notwendig ist. Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), ehemals EnEV, ist die Austauschpflicht für alte Heizungen verankert worden.
Wann muss getauscht werden ?
Gasheizungen und Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden! Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Im Zweifel seinen Schornsteinfeger fragen.
Auch heizen ist teurer geworden - Neue CO2-Bepreisung
An der Tanke sollte man es schon gemerkt haben, fossile Energieträger sind mit Jahreswechsel 2021 teurer geworden. Grund dafür ist die CO2-Abgabe für Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas, die verkaufende Unternehmen nun zahlen müssen. Liegt 2021 der Preis für eine Tonne CO2 noch bei 25 €, steigt er bis 2025 auf 55 € und wird natürlich an uns Endverbraucher durchgereicht. Somit wird ab diesem Jahr auch das Heizen mit Öl und Gas deutlich teurer. Grund genug, sich mit der Wahl des Heizungssystems auseinanderzusetzen! Klimaschädliches heizen mit den liebgewonnenen, fossilen Energieträgern sollte der Vergangenheit angehören. Damit man in einigen Jahren nicht erneut vor der aktuellen Problematik steht, sollte man lieber gleich auf erneuerbare Energien setzen und beispielsweise eine Wärmepumpe wählen. Dank neu strukturierter Fördermittel ist ein Umstieg so attraktiv wie noch nie.
Smart Home - Auch hier gibt es Zuschuss
Smart-Home-Systeme werden immer beliebter, immer mehr Bürger wollen ihr Heim bequem fernsteuern können. Das hat auch der Staat erkannt. Erstmals sind nun Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme förderfähig geworden. Gefördert werden Fenster- und Türsensoren, Lichtsteuerung, smarte Heizung, Türkommunikationssysteme, Rollladensteuerung, Wassermelder, Überwachungskameras sowie Notruf- und Unterstützungssysteme mit bis zu 20% Zuschuss.
Die Förderung kann man sowohl als Eigentümer oder auch als Mieter als Zuschuss beim BAFA oder als Förderkredit über die KfW beantragen.