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Reisen mit Rückwärtsgang

Geldkiste Bild: Pixabay.comImmer mehr Reisefreunde buchen mittlerweile ihre Urlaubsreise via Internet. Die meisten Reiseportale oder auch die Websites der Fluggesellschaften bieten am Ende des Buchungsvorgangs oft eine passende Reiserücktrittsversicherung mit an. Diese soll vor hohen Stornokosten schützen, sofern die Reise wider Erwarten nicht angetreten werden kann. Oftmals ist diese Option bereits in die Reisebuchung integriert und muss extra abgewählt werden. Doch wie seriös sind solche Angebote? Worauf ist zu achten?

Welche Risiken sind versichert?

Die Reiserücktrittsversicherung soll die Reisekosten übernehmen, wenn eine Reise aus trifftigem Grund nicht angetreten werden kann. Eine Reiseabbruchversicherung sorgt zusätzlich für die Rückzahlung des anteiligen Reisepreises bei einer vorzeitigen Heimfahrt. Aber hier gibt es auch Ausschlüsse und Stolperfallen. Reiserücktrittsversicherung ist nicht Reiserücktrittsversicherung. Jede Versicherung sichert anders ab. Gerade bei Versicherungsverträgen gilt, auf das Kleingedruckte achten, damit man weiss was versichert ist und was nicht.

Was sind trifftige Gründe?

Zulässige Gründe können beispielsweise eine unvorhersehbare schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall des Reisenden, ein Todesfall in der Familie, Schwangerschaft oder gerichtliche Vorladungen sein.

Was darf die Versicherung kosten?

Schon für eine kleine Reise für wenige Hundert Euro kostet der Schutz je nach Gesellschaft zwischen 20 und 40 Euro. Bei Reisen für mehrere Tausend Euro sind schnell 200 Euro fällig. Vollschutztarife sind laut Stiftung Warentest etwa 20 % teurer als die Tarife, bei denen nur der Rücktritt von einer Reise versichert ist.

Leistungen im Schadensfall

Kosten und Konditionen der Rückzahlung bei Nichtantritt der Reise unterscheiden sich oftmals von denen von direkt bei Versicherern abgeschlossenen Versicherungen. "Die auf den Buchungsportalen angebotenen Tarife haben meist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Hinzu kommt, dass die meisten Versicherer, die hinter den Angeboten auf den Portalen stehen, nicht am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnehmen. Im Streitfall müssen Reisende dann selbst die Kosten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche tragen."

Vergleichsportale nutzen

Buchungsportale oder Airline-Websites sind der falsche Weg, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Viel empfehnswerter ist es, die Versicherung statt über das Reisebuchungsportal besser über Vergleichsportale für Versicherungen abzuschließen und dabei nach Möglichkeit einen Jahresvertrag zu nehmen. Bei einer Jahresversicherung sind alle Reisen bis zum angegebenen Reisepreis versichert.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Gefahr hoher Stornokosten wird oft überschätzt, denn diese halten sich in Grenzen, wenn die Reise mehr als 2 Wochen vor Antritt der Reise storniert wird. Bei einem Reisepreis von 1.000 Euro und einer Stornierung 30 Tage vor Reisebeginn betragen die Stornogebühren durchschnittlich 20% des Reisepreises, also um die 200 Euro." Bei der durchschnittlichen Urlaubsreise, die mit Anreise und Übernachtungen weniger als 1.000 Euro kostet, ist eine Reiserücktrittsversicherung daher meist überflüssig.

Muss die Reiserücktrittsversicherung direkt mit der Reisebuchung abgeschlossen werden?

Negativ, muss sie nicht. Was viele nicht wissen: Wer seine Reiserücktrittsversicherung direkt bei einem Versicherer abschließt, hat oft bis zu 30 Tage vor Abreise Zeit dazu. Wer schon einen Jahresvertrag bei einer Gesellschaft hat, muss nicht zusätzlich abschließen.



 

   

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