Nachträgliche Frist nur in Ausnahmefällen
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist das, was einem als Arbeitnehmer die notwendige Planungssicherheit gibt, um sein Leben so sorgenfrei wie möglich gestalten zu können. Doch gilt dieses unbefristete Anstellungsverhältnis für immer – oder kann ein Arbeitgeber das Anstellungsverhältnis im Nachhinein doch noch befristen?
Nichts ist sicher, auch ein zunächst unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht. Grundsätzlich ist es nach geltendem Recht möglich, auch im Nachhinein noch eine Befristung einzuschieben, kommt aber eher selten vor. Eine entsprechende Regelung enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Darin gibt es einen Katalog verschiedener Sachgründe für Befristungen. Liegt einer dieser Sachgründe vor, kann ein Arbeitgeber auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachträglich befristen.