Im deutschen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Oldtimer“ in der Regel ein Auto bezeichnet, das ein gewisses Alter überschritten hat. Beim PKW liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren. Seit 1997 gibt es bei uns in Deutschland passend dazu die Oldtimerkennzeichen, erkennbar an dem Buchstaben H auf der rechten Seite, hinter der Zahlenreihe. Obwohl „Oldtimer“ sehr englisch
klingt, handelt es sich um eine deutsche Wortschöpfung – einem Scheinanglizismus. In der englischen Sprache sind mit „Oldtimer“ eher Veteranen und alte Menschen gemeint. Die betuchten Fahrzeuge mit Sammlerwert werden in den USA bzw. im Vereinigten Königreich als „classic car“ oder „veteran-car“ bezeichnet.
Wenn über Oldtimer gesprochen wird, denken die meisten an Autos aus den 50er oder 60er Jahren. Es können aber auch Motoräder, Busse oder Lastkraftwagen gemeint sein. Mittlerweile fallen auch einzelne Modelle aus den frühen 80ern unter den Begriff „Oldtimer“. Damit gelten beispielsweise ein Golf II und Opel Corsa A offiziell als historische Fahrzeuge.
In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:
- Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]
Soll also ein Fahrzeug als Oldtimer samt H-Kennzeichen zugelassen werden, müssen neben dem Alter noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Bis zum Abwinken getunte Golf I oder II, welche nicht dem Originalzustand entsprechen und nicht „gut“ erhalten sind, fahren demnach ohne H-Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause.