Nun ist schon wieder Februar 2019. Der Winter gibt gerade sein Bestes und die Heizungen schuften auf Hochtouren für ein behagliches Zuhause. Der Frühling ist bereits näher als die noch verbleibenden Wintertage und viele freuen sich bestimmt schon auf warme Zeiten in Garten und Natur.
Aber halt ist da nicht noch etwas ?
Ja, der nächste Winter kommt bestimmt. In Deutschland gibt es mehr als eine Million Heizkessel, welche die gestzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen und die spätestens in diesem Jahr ausgetauscht werden müssen. Höchste Zeit also, sich schon jetzt um den Austausch zu kümmern.
Um seine Anlage zu erneuern gibt es mannigfaltige Möglichkeiten. Im Rahmen der Nachhaltigkeit sollte man ernsthaft drüber nachdenken, die Sonne an den Heizkosten zu beteiligen. Solarthermie ist das Stichwort dazu.
Die Investition in Sonnenenergie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung lohnt sich in jeder Hinsicht, sowohl für die Umwelt als auch den eigenen Geldbeutel. Der versierte Heimwerker kann hier richtig sparen, denn es gibt etliche Systeme zum Selberbauen. Außererdem hat man die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen von attraktiven staatlichen Förderungen der Bafa wie auch der Kfw zu profitieren. Dazu später mehr...
Erneuerbare Energie so günstig wie nie
Schlimme Naturkatastrophen, steigende Heizkosten, schwindende Ressourcen: Eigentlich spricht viel für den Einsatz von solarer Energie zur Wärmeerzeugung. Vielen denen das bewusst ist würden sich lieber heute als morgen von ständig steigenden Nebenkostenabrechnungen verabschieden und dabei auch noch etwas für die Umwelt tun. Was beim ersten Anschein vielleicht trotzdem dagegen spricht? Die Investitionskosten für eine solarthermische Anlage sind erst mal hoch, höher als bei einer konventionellen Heizanlage. Wer jetzt schon abblock schaut zu kurz, denn das Invest in eine solche Anlage wirft langfristig gesehen reichlich Zinsen ab und armortisiert sich bereits nach wenigen Jahren.
Alles selbst zahlen ? Nein !
Einfach den Staat an den Kosten beteiligen, denn bei solarthermischen Anlagen zahlt der Staat häufig mit. Und da sollten Sie wirklich nicht nein sagen.
Ein Rechenbeispiel für eine Förderung:
Bei einer Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit 4 förderfähigen Flachkollektoren und insgesamt ca. 10 qm Kollektorfläche schenkt Ihnen Vater Staat ungefährt 2.000 €. Die wichtigsten staatlichen Förderprogramme werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Um Ihnen die Suche nach Informationen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Daten und Anträge auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt. Gerne berät Sie auch der Heizungsfachman ihres Vertrauens, sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes fördert der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Ausbau erneuerbarer Energien und die Sanierung des Gebäudebestandes in energetischer Hinsicht. Seit Inkrafttreten der Novelle des Marktanreizprogrammes am 1. April 2015 gelten im Bereich Solarthermie folgende Fördersätze:
Basisförderung
Art der Anlage |
Größe |
Förderbetrag |
Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung1 |
3 bis 10 qm Bruttokollektorfläche |
500 € |
11 bis 40 qm Bruttokollektorfläche |
50 € / qm Bruttokollektorfläche |
|
Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung2 |
bis 14 qm Bruttokollektorfläche |
2.000 € |
15 bis 40 qm Bruttokollektorfläche |
140 € / qm Bruttokollektorfläche |
|
Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 bis zu 40 qm Bruttokollektorfläche |
50 € / qm zusätzl. Bruttokollektorfläche |
Voraussetzungen für den Erhalt der Basisförderung:
-
Gefördert werden nur Maßnahmen im Gebäudebestand, das heißt: Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
-
1 Mindestvoraussetzung: Bruttokollektorfläche mind. 3 qm bis max. 40 qm, Pufferspeichervolumen mind. 200 l (beides gilt für alle Kollektortypen)
-
2 Mindestvoraussetzung Vakuumröhrenkollektoren: Bruttokollektorfläche mind. 7 qm und Pufferspeichervolumen 50 l/qm; Mindestvoraussetzung Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche mind. 9 qm und Pufferspeichervolumen 40 l/qm
Innovationsförderung3
Art der Anlage |
Größe |
Förderbetrag |
|
Gebäudebestand |
Neubau |
||
Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung |
20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche |
100 € / qm Bruttokollektorfläche |
75 € / qm Bruttokollektorfläche |
Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, solaren Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung |
20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche |
200 € / qm Bruttokollektorfläche |
150 € / qm Bruttokollektorfläche |
Solarkollektoranlage zur Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) = ertragsabhängige Förderung4 |
20 bis 100 qm Bruttokollektorfläche |
0,45 € x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren |
Voraussetzungen für den Erhalt der Innovationsförderung:
-
3 Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 qm Nutzfläche. Alternativ: Errichtung auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 %, in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreitet. Darüber hinaus gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie in der Basisförderung.
-
4 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kWh/a/Kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 °C).
Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind:
Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € je Anlagenkombination ist möglich bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse (z. B. Pelletofen mit Wassertasche) oder einer effizienten Wärmepumpe, beim Anschluss der Kollektoranlage an ein Wärmenetz oder bei gleichzeitigem Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen sowie ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden - beides gilt jedoch nur für den Gebäudebestand.
Links und Downloads
Eine komplette Förderübersicht für den Bereich solare Wärmeerzeugung inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze können Sie hier herunterladen. Zudem stellen wir Ihnen eine Liste aller förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen zum Download bereit.
Viele weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung, sowie Anträgen und Formularen finden Sie auf der Internetseite des BAFA:
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/solarthermie_node.html
Dort erhalten Sie außerdem Informationen zum sogenannten "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE). Dieser Bonus wird gewährt, wenn besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden oder eine bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.
Förderung durch die KfW
Die KfW ist Deutschlands größter Förderer in den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare Energien. Über Ihre Hausbank können Sie KfW zinsvergünstigte Darlehen sowie Tilgungszuschüsse beantragen. Details zu den Förderungen im Bereich Erneuerbare Energien finden Sie hier:
Für Privatpersonen
Neubau: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
Bestandsimmobilien: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien
Für Unternehmen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt