Bild von kalhh auf pixabay.comIn Schleswig-Holstein eigentlich schon seit 16 Jahren ein alter Hut, doch nun gilt eine bundesweite Rauchmelderpflicht seit Jahresfrist, so daß auch die letzten Bundesländer nun nachziehen mussten. Jedes Bundesland regelt die Bestimmungen in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).  Doch wie sehen die aktuellen Bestimmungen in Schleswig-Holstein aus ?

Hier ein kleiner Überblick:

 

Einbaufristen von Rauchmeldern

  • schon seit dem 01.April 2005 sind sie in allen Neu- und Umbauten vorgeschrieben
  • In Bestandsbauten galt eine Übergansfrist bis 31.12.2010,  ist also auch schon seit über 10 Jahren verstrichen

Wo müssen denn Rauchmelder überhaupt installiert werden ?

  • Pflicht sind sie in allen Räumen in denen genächtigt werden kann, wie Kinder - und Schlafzimmer
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wo besser nicht ?

  • Küche und Bad und Hobbyräume eignen sich nicht besonders gut,  denn überall wo es staubt oder dampft neigen Rauchmelder zu Fehlalarm 

Wer muss die Rauchmelder installieren ?

  • Immer der Eigentümer der Immobilie. Das gilt für vermietete und auch selbstgenutzte Wohnräume 

Wer ist für die Wartung verantwortlich ?

  • der Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum
  • bei Mietobjekten immer der Mieter , außer der Eigentümer verpflichtet sich für den Wartungspart. Am Ende des Tunnels ist aber immer der Mieter bzw. der Bewohner dafür verantwortlich, die Melder betriebesbereit zu halten. 

Welche Rauchmelder sind empfehlenswert ?

Gute Rauchmelder müssen nicht teuer sein, es gibt eine riesige Auswahl. Ideal sind wartungsarme Modelle mit einer 10 Jahresbatterie. Die Stiftung Warentest hat dazu jüngst einen Test veröffentlich. KLICK

Wer sich tiefer mit der Materie beschäftigen möchte: 

Hier geht's zur Landesbauordnung



  

   

Haus - und Wohnwelt

Haus - und Wohnwelt | 16 Apr 2021
Badezimmertrends 2021

Dahin geht die Reise - Abschied von getrennten Räumen

Abgetrennte Räume, das war einmal. Mit offenen [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 19 Mär 2021
Die Zitrone - Ein echter Allrounder

Die meisten setzen die Zitrone wegen ihrer gesunden Nährstoffe in der Küche ein, ob als Tee, im Salat [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 22 Feb 2021
EU-Energielabel: Schluss mit Plus Plus Plus

Seit 1995 klebt auf jedem Elektrogerät das offizielle EU-Energielabel. Seinerzeit wurden es mit den Klassen [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 19 Feb 2021
Sweet Home 3 D - Kostenlose Planungssoftware

Das Einrichten einer neuen Wohnung oder des Eigenheims wird mit dem kostenlosen Innenraumplaner Sweet [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 04 Feb 2021
Cola als Topfreiniger u.v.m

Cola im Haushalt

Als koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk kennt Cola fast jeder. Schon seit 1886 rinnt [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 02 Feb 2021
Rauchmelderpflicht

In Schleswig-Holstein eigentlich schon seit 16 Jahren ein alter Hut, doch nun gilt eine bundesweite Rauchmelderpflicht [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 01 Feb 2021
Alte Küche - neuer Look

Die alte Küche ist in die Jahre gekommen, hat schon so machen Kratzer und Gebrauchsspuren. Auch die Fronten [ ... ]

Weiterlesen...
Haus - und Wohnwelt | 31 Jan 2021
Sanierer und Bauherren aufgepasst - Staat beteiligt sich an der Rechnung

Einiges hat sich in diesem Jahr verändert, wurde vereinfacht, neue Fördertöpfe wurden bereitgestellt, [ ... ]

Weiterlesen...
WEITERE BEITRÄGE IN DIESER KATEGORIE
   
© Infowelten Schleswig-Holstein