In Schleswig-Holstein eigentlich schon seit 16 Jahren ein alter Hut, doch nun gilt eine bundesweite Rauchmelderpflicht seit Jahresfrist, so daß auch die letzten Bundesländer nun nachziehen mussten. Jedes Bundesland regelt die Bestimmungen in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Doch wie sehen die aktuellen Bestimmungen in Schleswig-Holstein aus ?
Hier ein kleiner Überblick:
Einbaufristen von Rauchmeldern
- schon seit dem 01.April 2005 sind sie in allen Neu- und Umbauten vorgeschrieben
- In Bestandsbauten galt eine Übergansfrist bis 31.12.2010, ist also auch schon seit über 10 Jahren verstrichen
Wo müssen denn Rauchmelder überhaupt installiert werden ?
- Pflicht sind sie in allen Räumen in denen genächtigt werden kann, wie Kinder - und Schlafzimmer
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wo besser nicht ?
- Küche und Bad und Hobbyräume eignen sich nicht besonders gut, denn überall wo es staubt oder dampft neigen Rauchmelder zu Fehlalarm
Wer muss die Rauchmelder installieren ?
- Immer der Eigentümer der Immobilie. Das gilt für vermietete und auch selbstgenutzte Wohnräume
Wer ist für die Wartung verantwortlich ?
- der Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum
- bei Mietobjekten immer der Mieter , außer der Eigentümer verpflichtet sich für den Wartungspart. Am Ende des Tunnels ist aber immer der Mieter bzw. der Bewohner dafür verantwortlich, die Melder betriebesbereit zu halten.
Welche Rauchmelder sind empfehlenswert ?
Gute Rauchmelder müssen nicht teuer sein, es gibt eine riesige Auswahl. Ideal sind wartungsarme Modelle mit einer 10 Jahresbatterie. Die Stiftung Warentest hat dazu jüngst einen Test veröffentlich. KLICK
Wer sich tiefer mit der Materie beschäftigen möchte:
Hier geht's zur Landesbauordnung