Führerschein verloren oder gestohlen: Was tun? So beantragen Sie neue Dokumente!
Der Führerschein ist weg, einfach verlegt, nicht mehr auffindbar oder er wurde entwendet? In dem Fall ist man verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und sich, sofern man nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten kann oder will, sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Während der Bearbeitungsdauer kann man sich eine vorläufige Fahrberechtigung ausstellen lassen, um beispielsweise bei Kontrollen, ein gültiges Papier vorweisen zu können. Bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Den Nachweis darüber kann von der Behörde bei der Neubeantragung verlangt werden.
Wichtig:
Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Der Ablauf:
Die Beantragung der vorläufigen Fahrerlaubnis und des Führerscheinersatzes kann nur persönlich durch den Fahrerlaubnisinhaber schriftlich oder bei der Behörde zur Niederschrift beantragt werden. Abholen der Dokumente geht auch durch eine mit schriftlicher Vollmacht ausgestattete Person seines Vertrauens.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Die Karteikartenabschrift wird nicht benötigt, wenn Sie bereits einen aktuellen EU-Kartenführerschein besitzen.
- Gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung
- zusätzlich bei Verlust: eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheines, dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache.
- zusätzlich verlangen einige Behörden bei Diebstahl die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Verlust des "Lappens"ist unverzüglich anzuzeigen. In der Regel vergehen ca. 4 Wochen bis der Neue da ist.
Kosten & Gebühren
Die Gebühren für den Ersatz richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Durchschnittlich muss mit ca. 40 - 60 Euro gerechnet werden, inkl. der Fotokosten für Lichtbilder. Eine vorläufige Bescheinigung belastet das Budget zusätzlich mit ca. 10 Euro
An wen kann ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde / Zulassungstelle).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis. Das ist der Hauptwohnsitz gemäß der Meldeadresse im Personalausweis