Hanteltraining Bild von Fernando Zamora auf Pixabay Zahlen Sie auch regelmäßig ihre Beiträge für einen Fitnessstudiovertrag, obwohl Sie gar nicht mehr hingehen?

Hier erfahren Sie Argumente um wirksam aus dem Vertrag heraus zu kommen. Fitnesstudios schiessen fast wie Pilze aus dem Boden. Zur Kundengewinnung werden Tage der offenen Tür veranstaltet, kostenlose Probetrainings angeboten und so einiges mehr. Die Palette ist vielfältig. Schnell hat man im Überschwang der Motivation einen Vertrag unterschrieben. So ist es kaum verwunderlich, dass sich die Mitgliederzahlen in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt hat. Die Motivation für Sport ist zu Beginn meistens hoch, flacht aber oft auch schnell wieder ab. Immer öfters bleibt die Sporttasche in der Ecke liegen, der innere Schweinehund gewinnt immer häufiger, doch die Studiobeiträge laufen weiter. Lustlosigkeit oder mangelnde Disziplin sind allerdings keine Gründe, die eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Fitnessstudio rechtfertigen.

Gründe für eine Vertragskündigung

Bei Vertragsunterzeichnung gibt es üblicher Weise kein Widerrufsrecht. Das bedeutet man ist an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Mündliche Abmachungen gelten nicht. Sollte Ihnen im Gespräch zugesichert worden sein , sie könnten jederzeit aus dem Vertrag raus, dann unbedingt diese Zusage schriftlich bestätigen lassen, damit sich das im Streitfall auch beweisen lässt. Definitiv möglich ist eine außerordentliche Kündigung im Krankheitsfall, wobei die Krankheit erst nach Vertragsabschluss diagnostiziert worden sein darf und den weiteren Besuch des Studios auf Dauer ausschließt. Das muss ein Attest des Hausarztes belegen – eine vorübergehende Erkrankung berechtigt nicht zur Kündigung.

Erhebliche Änderung der Studioöffnungszeiten oder es verlegt das Studio seinen Sitz, kann das zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Anders sieht es bei Umbau und Renovierungsarbeiten aus. Hierdurch entsteht zwar kein Kündigungsrecht, aber während dieser Zeit müssen auch keine Mitgliedsbeiträge entrichtet werden.

Ändern sich jedoch die Trainingsbedingungen nach individuellem Empfinden auf nachhaltig negative Weise, kann eine Vertragsauflösung erfolgreich sein. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn aus einem ausschließlich auf Frauen ausgerichteten Studio plötzlich eine gemischte Traingsgruppe würde.

Zieht man um, so kann nur gekündigt werden, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, beispielsweise in den AGB.

Keine Kündigungsgründe

Das sind zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein längerer Urlaub. Selbst unerwartet eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit reichen nicht aus, um eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Auch ein Wechsel des Studioinhabers, bei gleichbleidendem Studioangebot berechtigt nicht zur Vertragskündigung.

Richtige Vertragslaufzeit wählen

Fitnessstudios bieten oftmals Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten an, und fast immer bedeuten die kürzeren höhere Monatsbeiträge. Obwohl es teurer ist, sollte trotzdem mit einer kürzeren Laufzeit begonnen werden. Wer sich von vorne herein länger bindet, beispielsweise für zwei Jahre und bereits nach kurze Zeit ist die Trainingslust trotz aller guten Vorsätze auf dem Tiefpunkt angelangt, verkehrt sich der vermeintlich günstige Monatsbeitrag ganz schnell ins Gegenteil. Lieber später den Vertrag verlängern, wenn man sich sicher ist auch bei der Stange zu bleiben.

Kündigungsfrist beachten

Einfach ist es nicht aus einem Fitnessstudiovertrag wieder zu entkommen. In der Regel geht es nur über die reguläre Kündigungsfrist. Vermerkt ist die Frist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. Sie darf bis zu drei Monate betragen. Sicherheitshalber sollte die Zustellung quittiert werden – persönlich, durch ein Einschreiben oder auch die Bestätigung des Erhalts per E-Mail. Noch besser für den Körper als für das Konto wäre allerdings, den inneren Schweinehund anzuketten und loszulegen, denn: Sport ist erwiesenermaßen gesund!



 

   

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