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Keine Termine
   

Bild von Skeeze auf PixabayWas passiert mit nicht genommenen Urlaubstagen?

Manch Arbeitnehmer wird vielleicht feststellen, dass noch Urlaubstage aus dem Vorjahr auf seinem Urlaubskonto übrig sind. Dürfen Urlaubstage aber im Folgejahr verfallen – selbst wenn man sie unverschuldet nicht nutzen konnte? Kommt darauf an, Ja und auch Nein, doch der Reihe nach.

Bis wann bleibt Urlaub im Folgejahr bestehen?

Als Arbeitnehmer sollte man schon aus eigenem Interesse darauf achten, seinen Urlaub im Urlaubsjahr zu nehmen. Im Bundesurlaubsgesetz finden sich dazu eindeutige Regeln.

Dort heisst es: 

Der Urlaubsanspruch verfällt am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres. Der Urlaub verfällt allerdings nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf den Verfall hinzuweisen. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az: Rs C-684/16). Die EU-Richter wollten auf Nummer sicher gehen, dass alle Arbeitnehmer in der EU ihren Mindesturlaub auch in der Tat nehmen können.

Wie hoch ist der Mindesturlaubsanspruch ?

Das ist von der Wochenarbeitszeit abhängig.

  • Bei einer Sechs-Tage-Woche liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei 24 Tagen.
  • Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dem Arbeitnehmer mindestens 20 Tage zu.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mehr Urlaubstage im Arbeitsvertrag vereinbaren. Auch aus Tarifverträgen ergeben sich mitunter höhere Urlaubsansprüche.

Wie erfährt man von seinem Urlaubsverfall ?

Der EuGH hat keine Formvorschrift in seinem Urteil gemacht. Der Arbeitgeber ist auf der sichen Seite, wenn er seinen Mitarbeiter schriftlich, etwa per E-Mail, informiert. Wirksam ist der Hinweis aber nur, wenn es dem Arbeitnehmer auch möglich ist, den Urlaub zu nehmen. Unternehmen können dies zum Beispiel in Betriebsvereinbarungen festlegen. Der Beschäftigte sollte in jedem Fall ausreichend Zeit haben, eine Reise vorzubereiten.

Geld statt Urlaub - geht das ?

Ein Geldanspruch besteht leider nicht, wenn man seinen Urlaub nicht nehem kann oder will. Für Arbeitgeber wäre ein solcher Deal zudem äußerst zweifelhaft. Denn der Sinn von Urlaub ist, dass ein Arbeitnehmer sich erholt. Der Beschäftigte sollte dafür ausreichend Zeit haben und die Gesundheit von Mitarbeitern darf ein Unternehmen nicht aufs Spiel setzen.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich lange krank war?

Wer lange krank war oder ist, kann seinen Urlaub über den 31. März des Folgejahres hinaus nehmen, aber spätestens nach 15 Monaten. Dies gilt nach einem BAG-Urteil (Az: 9 AZR 623/10) auch, wenn der Beschäftigte über diesen Zeitraum hinaus ununterbrochen arbeitsunfähig ist.

Was sollte man sonst noch über seinen Urlaubsanspruch wissen ?

Wechsel von Voll- auf Teilzeit: 

In dem Fall bleiben die während der Vollzeit-Tätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche komplett erhalten. Das gilt vor allem, wenn man den Urlaub vor dem Wechsel nicht nehmen konnte. Wer die Elternzeit in Anspruch nimmt, dem kann der Arbeitgeber den Urlaub pro Monat Elternzeit um jeweils ein Zwölftel kürzen – er muss es allerdings nicht. Der Arbeitgeber muss dies dem Beschäftigten formlos mitteilen, wie das BAG entschied (Az: 9 AZR 362/18). Der Arbeitgeber kann nur den gesetzlichen Urlaub kürzen. Beim tarif- oder vertraglichen Urlaub geht dies nur, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen ihre Urlaubsansprüche auszahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer konnte den Urlaub zuvor nicht nehmen.

Urlaubsansprüche vererben:

Stirbt ein Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub an Hinterbliebene auszahlen. Das hat der EuGH entschieden (Az: C-569/16). Dabei geht es um den gesetzlichen Mindesturlaub sowie den Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Regelung gilt nach einem BAG-Urteil (Az: 9 AZR 45/16) auch für weitergehende Urlaubansprüche, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart haben.



 

 

   
   

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