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Bild von Moritz320 auf PixabayZum Jahresbeginn 2021 steigen viele Geldzuschüsse wie Kindergeld, Mindestlohn, Harz IV

Ein Überblick was sich alles ändert:

 

 

 

 

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird in insgesamt 4 Stufen bis zum 1.Juli 2022 von derzeit 9,35 € (2021) auf 10,45 € erhöht. Die Absicht der Bundesregierung ist es, die Einkommenssituation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich zu verbessern.

  • zum 1. Januar 2021 wird der Mindestlohn in der ersten Stufe von 9,35 auf 9,50 € erhöht
  • zum 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro.
  • Weitere Erhöhungen sind für 2022 geplant und zwar 
  • ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab
  • 1. Juli 2022 soll es 10,45 Euro geben.

Mindestvergütung für Auszubildene

Liegt diese aktuell in 2020 noch bei 515 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr, erfolgt auch hier in 2021 eine Anhebung des Vergütungssatzes auf 550 Euro. Ausschlaggebend für den Erhöhungszeitpunkt ist das Jahr, in dem die Ausbildung begonnen wurde. 2022 wird sie weiter angehoben auf 585 Euro und im Jahr 2023 auf 620 Euro.

Kindergeld

Familien mit Kindern könne immer mehr Geld gebrauchen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, so dass das Jahr 2021 mehr Geld in die Haushaltskasse spült.

  • Es gibt künftig 15 Euro mehr. Somit steigt der Satz für das erste und zweite Kind in 2021 auf monatlich 219 Euro
  • 225 Euro gibt es für das 3. Kind
  • 250 Euro für das 4. 

Der Kinderfreibetrag steigt von 7428 auf 7620 Euro.

Kinderzuschlag

Familien mit niedrigem Einkommen erhalten ab 2021 einen höheren Kinderzuschlag. Von 185 Euro pro Monat steigt er mit dem Jahreswechsel um 20 Euro auf 205 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende erhalten von Vater Staat einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Die Höhe ist vom Alter des Kindes abhängig uns staffelt sich wie folgt:

  • Für Kinder bis 5 Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss von bisher 165 Euro mit Wirkung zum 1.1.2021 auf 174 Euro
  • Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten ab Januar 2021 232 Euro
  • für minderjährige Kinder ab 12 Jahren steigt der Zuschuss von 293 Euro auf 309 Euro

Harz IV

  • Für Bezieher von Hartz 4 Leistungen ändert sich in 2021 so einiges zum positiven, denn es gibt mehr Geld. 
  • Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-Empfänger erhöht sich zum 1. Januar 2021 von 432 auf 446 Euro im Monat.
  • Für Paare steigt der Hartz-IV-Satz um 12 Euro.
  • Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahren um 33 auf 283 Euro.
  • Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von nur einem Euro vorgesehen – Grund : Diese Altersgruppe hat nach Angaben des Sozialministeriums bei der letzten Neuberechnung überdurchschnittlich profitiert. 

Gleichzeitig steigen auch die Sätze für den sogenannten Mehrbedarf. Alleinstehende, werdende Mütter erhalten zum Beispiel 75,82 statt bisher 73,44 Euro zusätzlich. Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren haben in Zukunft Anspruch auf einen Zuschlag von 160,56 Euro (bisher 155,52 Euro). 

Corona-Einschränkungen 

Der Lohnersatz durch das Kurzarbeitergeld ist bis maximal Ende 2021 verlängert. Das gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch bis zum 31. März 2020 entstanden ist. Die November- und Dezemberhilfen für z.B. Solo-Selbständige und Unternehmen werden offiziell durch das "Überbrückungsgeld III" abgelöst.

Pflege-Zulagen 

Für Pflegekräfte soll es ab März 2021 Zulagen geben,  70 Euro pro Monat. Die Zulage in der Intensivmedizin steigt auf 100 Euro monatlich. Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.

In Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht. Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.

Fleischindustrie 

Großbetriebe zum Schlachten und Verarbeiten von Tieren dürfen keine Angestellten mehr über Werkverträge beschäftigen. Ab April ist auch die Leiharbeit weitgehend verboten. Die Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen werden auf 30.000 Euro verdoppelt. Außerdem soll die digitale Arbeitszeiterfassung in Firmen Pflicht werden. Darüber hinaus sind mehr Kontrollen von Fleischbetrieben geplant.

Mehr Gehalt im Öffentlichen Dienst 

Im Öffentlichen Dienst sollen die Löhne und Gehälter zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro angehoben werden. Zum 1. April 2022 ist eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent geplant. Auszubildende bekommen jeweils 25 Euro mehr.



 

   

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