Noch nie war es so einfach Luftaufnahmen zu machen wie heutzutage mit einer Drohne. Diese unbemannten Flugobjekte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Um dem Wildwuchs ein wenig Einhalt zu gebieten, folgen meist schnell irgendwelche Regeln. So hat sich die Europäische Kommission einen Kopf gemacht und bereits im Mai 2019 ein Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte, meist Drohnen genannt, erlassen. Die Regeln sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten und unterteilen die Drohnen nun in drei Betriebskategorien und zwar in offen, speziell und zulassungspflichtig.
Registrierungspflicht ab wann ?
Das bestimmt hauptsächlich die Startmasse und die Ausstattung des "Überfliegers". Drohnen mit einer Startmasse von unter 250 g, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sowie Drohen über 250 g müssen registriert werden. Die erteilte Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
EU-Kompetenznachweis für wen ?
Das ist eigentlich nichts neues. Bisher musste der Nachweis ab einem Startgewicht seiner Drohne von über 2 Kg erworben werden. Ab Januar 2021 wurde die Gewichtsklasse nach unten angepasst und ist nun ab einer Startmasse von 250 g Pflicht. Der Test ist ein Onlinetest, der auf der Website des Luftfahrtbundesamtes angeboten wird. Für Details einfach diesem Link folgen .
Erlaubnis und Genehmigungen
Der Betrieb von bestimmten Drohnen in der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer genaues wissen möchte, alle Einzelheiten finden sich auf den Webseiten des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) KLICK .