Trotz Klimawandel, Eis und Reifglätte drohen auch im Flachland
Autofahrer, welche regelmäßig in den Mittelgebirgsregionen oder gar im Alpenland unterweg sind, für die stellt sich die Frage nicht. Für sie ist die Winterreifenmontage von O bis O, also von Oktober bis Ostern eine Selbstverständlichkeit. Im Ausland ist Winterbereifung zu bestimmten Jahreszeiten, neben Schneeketten, oft ebenfalls zwingend vorgeschrieben. "Flachlandtiroler" zweifeln immer öfters, ob sich ein Satz Winterpneus in Klimawandelzeiten überhaupt noch lohnt. Schneefälle und Frostperioden werden ja immer seltener. Dennoch auf Winterreifen nicht zu verzichten, dafür sprechen viele Gründe.
Vor Wetterkapriolen geschützt
Wärmere Wetterlagen in der winterlichen Jahreszeit schützen nicht vor einem plötzlichen Kälteeinbruch, welcher immer mal wieder passieren kann. Mit Sommerreifen steht man dann recht dumm da, muss im Zweifel sein Gefährt stehen lassen. Winterreifen haben bei niedigen Temperaturen mehr Leistungsreserven durch eine weichere, auf tiefe Temperaturen angepasste Gumimischung. Sommerpneus verhärten bereits ab ca. + 7 °C, was die Bodenhaftung stark sinken lässt. Bei frostigen Wetterlagen stellen Sommerreifen eine echte Gefahr dar, da sich der Bremsweg deutlich verlängert und auch der Seitenhalt wesentlich schlechter ausfällt.
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren eine situative Winterreifenpflicht eingeführt. Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Autofahrer in bestimmten Monaten Winterreifen aufziehen müssen. Doch die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass Autos mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. Wer also bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie sie auch im norddeutschen Flachland regelmäßig vorkommen, mit Sommerreifen angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld. Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht („M+S“ Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3.5t zulässigem Gesamtgewicht mindestens 3 mm betragen und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.